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von Aktiengesellschaften bis zu Privatpersonen

Für alle Rechtsformen und jedes Steuermodell

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Wir beraten. Wir prüfen. Wir kümmern uns...

Kompetente Fachberater im Steuerrecht.

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Für Sie vor Ort in

Rheine, Münster und Steinfurt

Unser Büro ist am Freitag, 24.06.2022 wegen unseres Betriebsausflugs geschlossen. 

Am Montag 27.06.2022 sind wir frisch und ausgeruht wieder für Sie da!

 Betriebsausflug euregiotaxrheine

Herzlichen Glückwunsch Eliza Herting

Wir gratulieren unserer frischgebackenen Steuerfachangestellten Eliza Herting zum erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zur Steuerfachangestellten und ihrem hervorragenden Prüfungsergebnis.
Da darf du dir jetzt eine kurze Auszeit vom Lernen gönnen, bevor es auf die Zielgerade zum Bachelor BWL + Steuern geht.

Wir wünschen weiterhin viel Erfolg.

14.01.2022 Ihre euregiotax-TAX

Eliza Herting Pruefung

Uwe jubilaum euregiotax2Heute konnten wir unserem Mitarbeiter Uwe Schmutzenhofer zum 35-jährigen Betriebsjubiläum gratulieren. Ein immer seltener werdendes Jubiläum.
Uwe, herzlichen Dank für Deine Treue.

Die Kolleginnen und Kollegen überraschten den Jubilar schon am frühen Morgen mit einem T-Shirt mit der Aufschrift    KUH-VOM-EIS-HOLER

Schließlich ist immer Uwe gefragt, wenn die Technik versagt oder sonstige Problemen gelöst werden müssen. Er schafft es immer, die Kuh vom Eis zu holen.

Wir wünschen ihm heute und morgen und übermorgen und … entspannte Arbeitstage.

Und bleib wie du bist, ändern tust Du dich doch nicht. smile

01.02.2020 Das euregiotax-Team

Auf Grund der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus haben wir uns entschlossen, unsere Vorsichtsmaßnahmen auszuweiten, um dem Virus möglichst wenig Angriffsfläche zu bieten und Sie und unsere Mitarbeiter vor einer Ansteckung zu schützen.

Aus diesem Anlass bleiben unsere Bürotüren bis auf Weiteres geschlossen.

Unsere komplette Mannschaft ist weiterhin im Einsatz:
- Ein Teil arbeitet im Home-Office
- Andere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor Ort

Wir sind zu den üblichen Bürozeiten unter den bekannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen für Sie erreichbar.

Unterlagen können Sie in den Briefkasten werfen. Wenn Sie Ordner abgeben möchten, legen Sie diese bitte in die Kiste vor dem Eingang und betätigen die Klingel, damit unser Empfang Ihre Unterlagen sofort hereinholen kann. Wenn Sie Unterlagen abholen müssen, rufen Sie uns bitte vorher an.

Auch wenn wir auf direkte Terminbesprechungen bei uns oder bei Ihnen verzichten müssen, können wir schnellstmöglich für Sie tätig werden.

Vielen Dank und kommen Sie gesund durch diese Zeit!

23.03.20 Ihr euregioTAX-Team

Wichtige Informationen für Unternehmen und Selbständige
Die EWG – Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH hat auf Ihrer Homepage einen Bereich mit wichtigen Informationen für Unternehmen und Selbstständige eingerichtet.
Die fortlaufend aktualisierte Seite gibt einen Überblick über Ansprechpartner und Internetadressen zu den Themen Kurzarbeit und Quarantäne sowie Liquidität.
Hier geht es zur Übersicht:  www.ewg-rheine.de 

Die Erstattung der Stromkosten des Arbeitnehmers bei einem Dienstwagen führt grundsätzlich zu steuerfreiem Auslagenersatz gem. § 3 Nr. 50 EStG.

Allerdings muss dafür der Mitarbeiter genau nachweisen, wie hoch seine Kosten für das Laden tatsächlich sind. Dies ist in der Praxis mit einem enormen Aufwand verbunden. Daher hat das BMF eine Vereinfachungsregel geschaffen.

Zur Vereinfachung des Auslagenersatzes für das elektrische Aufladen eines Dienstwagens (nur Pkw), können folgende monatliche Pauschalen typisierend zugrunde gelegt werden:

  • mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
    - 30 € für Elektrofahrzeuge
    - 15 € für Hybridelektrofahrzeuge
  • ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber
    - 70 € für Elektrofahrzeuge
    - 35 € für Hybridelektrofahrzeuge

Beispiel:
Mitarbeiter A bekommt einen Elektro-Pkw als Dienstwagen im Jahr 2024 von seinem Arbeitgeber gestellt. Der Chef stellt keine elektrische Lademöglichkeit oder eine Stromtankkarte dem Mitarbeiter zur Verfügung. Ein Aufladen mit Strom findet ausschließlich mit privaten Strom statt. In welcher Höhe kann der Chef eine pauschale Erstattung dafür gewähren?

Lösung: Da A keine Lademöglichkeit bei seinem Chef hat, kann eine steuerfreie Erstattung von 70 € pauschal gewährt werden.
Quelle: NWB YAAAH-39264

21.11.2023 Renate Pingel, Steuerberaterin