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Für alle Rechtsformen und jedes Steuermodell

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Kompetente Fachberater im Steuerrecht.

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Für Sie vor Ort in

Rheine, Münster und Steinfurt

Es bestand große Kritik am Verzinsungssatz für Steuernachforderungen und -erstattungen. Seit mehr als 50 Jahren betrug der Zinssatz unverändert 6 Prozent pro Jahr, obschon das allgemeine Zinsniveau seit Jahren weit darunter lag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, bis Ende Juli 2022 die Vollverzinsung verfassungskonform umzugestalten. Dies ist jetzt passiert.

  • Am 08.07.2022 hat der Bundesrat einem neuen Zinssatz von 0,15% pro Monat oder 1,8% pro Jahr zugestimmt.
  • Die Regelung gilt für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 und ist rückwirkend in allen offenen Fällen anzuwenden.
  • Für Verzinsungszeiträume bis zum 31. Dezember 2018 ist das bisherige Recht weiter anwendbar.

Die fachliche Einzelheiten ergeben sich aus den BMF-Schreiben vom 22. Juli 2022 zu den Änderungen der §§ 233 bis 239 AO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO und zu der Übergangsregelung gemäß Artikel 97 § 15 Absatz 16 EGAO.


15.09.2022 Renate Pingel, Steuerberaterin

Bis Ende Oktober müssen Eigentümer von rund 36 Millionen Grundstücken eine Grundsteuererklärung einreichen.
Bei den Daten handelt es sich in der Regel um Flurstücknummern, amtliche Flächen, Gemeindenamen, Gemarkungsnummern, um Bodenrichtwerte und die Wohnflächen-Größe.

Abhängigkeit vom Grundsteuer-Modell der Länder:
Es droht bei der Feststellungserklärung „Durcheinander“, weil die erforderlichen Angaben vom Grundsteuer-Modell der jeweiligen Länder abhängen.
Die Fristverlängerung wird bis Ende Januar 2023 gefordert.

Da die Rechenwege zur Ermittlung des Grundsteuerwerts in den Bescheiden nicht vollständig ausgewiesen sind, wird vermutet, dass die amtlichen Bescheide über die Grundsteuerwerte von den Betroffenen nicht überprüft werden können. Der Bund der Steuerzahler fordert, dass die Finanzverwaltung die Berechnung komplett offenlegt (bspw. angesetzte Flächen, Bodenrichtwerte und Baujahre).
(Quelle: Bund der Steuerzahler, Meldung v. 22.8.2022 (RD))

Bisher gibt es nur einen schleppenden Rücklauf von Unterlagen durch Immobilienbesitzer: Bundesweit wurden bis jetzt lediglich 15 % der Erklärungen eingereicht.
Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen offenbar frühestens Ende September bei ihrer Konferenz entscheiden, ob die Abgabe-Frist für die Grundsteuer-Erklärung verlängert wird, sagte Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium,

05.09.2022 Daniela Ossendorf, Steuerberaterin

300 Euro vom Staat – die gibt es ab September, um Verbraucher bei Strom- und Gaskosten zu entlasten. Als Arbeitgeber müssen Sie die EPP von einmalig 300 € mit dem Septembergehalt auszahlen.

Wenn wir die Lohnbuchhaltung für Sie erledigen, bereiten wir alles für Sie vor.

Achtung:  Alle notwendigen Informationen übermitteln Sie uns bitte bis zum 10.08.2022! 

Alles Wichtige zum Anspruch auf die EPP haben wir für Sie zusammengefasst:

arrow greenInformationen zur EPP
arrow greenBestätigung über 1. Dienstverhältnis

 

14.07.2022 Ihre euregioTAX

Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben

  • Bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt es bei einer verspäteten Zahlung im Folgejahr (hier 9.1.2018) auf die Fälligkeit an. 
  • Der Bundesfinanzhof macht Ausführungen dazu, dass es sich bei der Umsatzsteuer um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handelt. Im Urteilsfall hat der Kläger die dem Streitjahr 2017 wirtschaftlich zuzuordnende Umsatzsteuer auch innerhalb kurzer Zeit nach dem 31.12.2017 gezahlt. Laut dem Bundesfinanzhof muss aber hinzukommen, dass die jeweilige Ausgabe auch kurze Zeit vor bzw. nach Ende Jahres der wirtschaftlichen Zugehörigkeit fällig geworden ist. Im Urteilsfall handelte es sich um Umsatzsteuerzahlungen für die Monate Mai bis Juli 2017.
  • Die im Einkommensteuergesetz aufgeführte Regelung (§ 11 Abs. 1 EStG) sollten steuerliche Zufälligkeiten vermieden werden, die dann entstehen, würde man die Zahlung – je nach Zahlungszeitpunkt – mal in dem einen oder mal in dem anderen Jahr berücksichtigen. Deswegen ist notwendig, dass die Zahlung auch innerhalb des mit zehn Tagen festgelegten kurzen Zeitraums rund um den Jahreswechsel zahlbar – d. h. fällig – geworden ist.
  • Andernfalls könnten Nachzahlungen für bereits längst fällig gewordene Verpflichtungen zu einem vom Zeitpunkt der Zahlung unabhängigen Betriebsausgabenabzug führen. Eine solche Handhabung widerspräche dem grundsätzlich für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung geltenden Prinzips der Kassenrechnung.
    Da die Fälligkeit nicht rund um den Jahreswechsel lag, wurden die Ausgaben in dem Jahr der tatsächlichen Zahlung, hier in 2018, berücksichtigt.

 

Quelle: BFH, Urteil v. 16.2.2022 - X R 2/21; BFH Pressemitteilung Nr. 21 v. 27.5.2022 

06.06.2022 Daniela Ossendorf, Steuerberaterin

Bei der Übertragung von Betriebsvermögen spielen bei der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer in bestimmten Fallgestaltungen die Lohnsummen eines Betriebs eine wichtige Rolle.

Wird Betriebsvermögen steuerbegünstigt übertragen, müssen in der Folge Lohnsummen des Betriebs erhalten bleiben. Wird dagegen verstoßen, kann es dazu führen, dass der steuerbegünstigte Erwerb anteilig nachzuversteuern ist.

Aufgrund der Corona-Pandemie kann es dazu kommen, dass die Lohnsummen unterschritten werden.

In diesen Fällen kann die Nachversteuerung aus Billigkeitsgründen vermieden werden. 

Ein Zusammenhang zur Corona-Pandemie kann unter folgenden Voraussetzungen dargestellt werden:

  1. das Unterschreiten der Lohnsumme erfolgt in der Zeit vom 01.03.2020 bis 30.06.2022
  2. für diesen Zeitraum wurde Kurzarbeitergeld gezahlt
  3. der Betrieb einer Branche angehört, die von einer verordneten Schließung wegen der Corona-Pandemie unmittelbar betroffen war

Wichtig ist, dass keine anderen Gründe für die Unterschreitung der Mindestlohnsummen vorliegen.

Die Prüfung der Finanzverwaltung erfolgt einzelfallbezogen.

17.05.2022 Ansgar Cordes, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater