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von Aktiengesellschaften bis zu Privatpersonen

Für alle Rechtsformen und jedes Steuermodell

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Kompetente Fachberater im Steuerrecht.

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Für Sie vor Ort in

Rheine, Münster und Steinfurt

Im April hat der Bundesrat die neuen Körperschaftsteuer-Richtlinien 2022 beschlossen, die grundsätzlich ab dem Veranlagungszeitraum 2022 gelten.
Die Neufassung berücksichtigt die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen (insbesondere des Körperschaftsteuergesetzes) und Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung. Auch für juristische Personen öffentlichen Rechts enthält die Verwaltungsanweisung Neuerungen.

Insbesondere ist auf folgende Änderungen hinzuweisen:

  • Mit Geltung der neuen KStR 2022 soll für das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) ein Jahresumsatz von nunmehr 45.000 Euro statt bisher 35.000 Euro maßgeblich sein (R.4.1 KStR 2022). Damit orientiert sich die KStR an den Regelungen zum Gemeinnützigkeitsrecht.
  • Gänzlich gestrichen wurden Ausführungen zum Vorliegen einer entgeltlichen Verpachtung im steuerlichen Sinne. Diese ist Voraussetzung für einen Verpachtungs-BgA (R.4.3 KStR 2015).
  • Das Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens in R 7.1 wurde aktualisiert. Dabei sind statt bisher 34 Schritte jetzt 45 Schritte zu beachten.
  • In R 14.8 wird darauf hingewiesen, dass die Regelung zur Bildung und Auflösung besonderer Ausgleichsposten beim Organträger für Mehr- und Minderabführungen anzuwenden ist, die bis einschließlich 31.12.2021 erfolgen.

 

10.05.2022 Renate Pingel, Steuerberaterin

Ziel der unlängst beschlossenen Grundsteuerreform ist eine marktkonforme Bewertung von jeglichem Grundbesitz im Jahr 2025. Zwischen dem 1.7.2022 und dem 31.10.2022 sind alle Daten über den Grundbesitz beim Finanzamt zu melden. Da wünschen sich manche Grundbesitzer Unterstützung, weil nicht immer alle relevanten Daten wie Baupläne / Flächenaufstellungen vorliegen.

Es müssen dazu der Bodenwert und die Gebäudewerte ermittelt werden.

Der Bodenwert wird auf Basis des Bodenrichtwertes und der Grundstücksgröße bestimmt.

Für die Ermittlung der Gebäudewerte von Wohngebäuden wird das Ertragswertverfahren auf Basis folgender Erhebungen angewendet:

  • Baujahr
  • Modernisierungsjahr (abhängig vom Umfang der Modernisierung wird ein wertrelevantes Baujahr festgesetzt)
  • Wohn- und Nutzfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) und Nutzfläche nach DIN 277
  • Anzahl der Garagen
  • Angabe selbstständig nutzbarer Flächen eines übergroßen Grundstückes

 

Die Wohn- und Nutzflächen sind i.d.R. aus Mietverträgen oder Grundrisszeichnungen zu ermitteln.

Bei nicht wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden sind die folgenden Angaben zur Anstrengung des Sachwertverfahrens für Gebäudewerte zu erheben:

  • Gebäudeart nach Sachwertrichtlinie, bzw. Normalherstellungskosten (NHK bzw. § 259 BewG)
  • Baujahr
  • Modernisierungsjahr (abhängig vom Umfang der Modernisierung wird ein wertrelevantes Baujahr festgesetzt)
  • Wohn- und Nutzfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) und Nutzfläche nach DIN 277, sofern wohnwirtschaftlich nutzbare Einheiten vorhanden sind
  • Bruttogrundfläche (BGF) der Kategorien A und B nach DIN 277

 Gerade die Bewertung nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude (z.B. Firmengebäude) können mitunter sehr komplex und schwierig sein.

Für diese Fälle haben wir einen Experten gewinnen können, welcher uns zielgerichtet unterstützen kann.

Wiemers grundsteuer euregiotaxJohannes Wiemers, Dipl.-Bauingenieur (FH)
 
Wir dürfen vorstellen: 

Herr Johannes Wiemers, 35 Jahre alt,
Diplom Bauingenieur (FH) mit 12 Jahren Berufserfahrung

Seit mehr als vier Jahren ist Herr Wiemers bei der Provinzial Versicherung AG als Sachverständiger im Bereich Gebäudewertermittlung tätig. In dieser Zeit hat er mehr als 700 Gutachten inklusive der notwendigen Aufmaße erstellt.

Aufgrund seiner Erfahrung kann Herr Wiemers die zügige Erfassung und Ausarbeitung der steuerrechtlich erforderlichen Daten durchführen und ermöglicht dadurch eine reibungslose Erfassung im Steuerformular ohne lästige Rückfragen.

Darüber hinaus ist Herr Wiemers der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine unabhängige Wertermittlung Ihres Grundstücks oder Ihrer Immobilie wünschen.
Gerne stellen wir den Kontakt her.

14.04.2022 Claudia Cordes, Steuerberaterin

Hintergrund:

Da die nicht durchgeführte Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen über einen langen Zeitraum zur steuerlichen Ungleichbehandlung von Grundvermögen führte, hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 10. April 2018 die gesetzliche Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. So musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren, um das Steueraufkommen für die Kommunen verlässlich zu sichern.
Einfach und anschaulich erklärt wird dies auf dem Youtube-Kanal des BMF.

Ablauf:

Auf den 1.1.2022 sind für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie Grundstücke) auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts Grundsteuerwerte gesondert festzustellen.

Dafür muss der Steuerpflichtige ab dem 1.7.2022 eine Feststellungserklärung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch übermitteln. Anhand der Angaben in der Feststellungserklärung ermitteln die Finanzämter den Grundsteuerwert und erlassen einen Grundsteuerbescheid.

Aufbauend auf dem festgestellten Grundsteuerwert setzen die Finanzämter im Wege eines Steuermessbescheids mit Hilfe einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl den Grundsteuermessbetrag fest.

Schließlich bestimmen die Gemeinden nach Kenntnis des neuen Grundsteuermessbetragsvolumens ihre Hebesätze für die Grundsteuer und setzen diese ab dem Kalenderjahr 2025 geltende Grundsteuer im Wege eines Grundsteuerbescheides fest.

Grundsteuer Zeitplan euregiotax RheineZeitplan Umsetzung Grundsteuerreform


Bis Ende 2024 werden der Grundsteuer noch die bisherigen Einheitswerte zugrunde gelegt.

19.01.2022 Olga Leusing, Steuerberaterin

Guten Tag,
schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage nach Auffassung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.
Weiterhin hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Widerrufserklärungen von Lieferanten als Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung ausgelegt
werden können.

Der Bundesfinanzhof hat sich zudem mit den Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht beschäftigt.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied aktuell, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.

Und das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, ob ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer zum Vorliegen einer verdeckten
Gewinnausschüttung führen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

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 arrow greenInfobrief Mai 2024

Guten Tag,
der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Lesen Sie in dieser Ausgabe einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen des Wachstumschancengesetzes.


Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin Aufwendungen für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires steuerlich geltend machen kann.


Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch - insbesondere zu den Erfordernissen der "äußeren geschlossenen Form" und zum Begriff der "zeitnahen" Führung – hat das Finanzgericht Düsseldorf Stellung genommen.


Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.


Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 die Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Konzernen veranlasst. Im Dezember 2023 trat die Verordnung in Kraft. Das Bundesjustizministerium hat nun die Aufgabe der Umsetzung.


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