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Mandaten INFO-Brief Januar 2024

Guten Tag,

der Jahreswechsel hat wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen beschert.

Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforderungen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Bundeshaushalt zieht voraussicht-lich nicht absehbare, weitreichende Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maß-nahmen nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.

Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen zum Wachstums-chancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins Jahr 2024 verschoben wurden.
Viele steuerrechtliche Änderungen wurden im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten.

Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz zugestimmt. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschancengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.

Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Einen guten Start in das neue Jahr wünscht
Ihre euregioTAX

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